AGB

1. Geltungsbereich und Allgemeines

1.1. Diese AGB gelten für sämtliche Lieferungen von Produkten, KI-Lösungen, Softwareentwicklungen, IT-Services sowie Beratungsleistungen der BitXFox FlexCo, Prinz-Eugen-Straße 76/12, 1040 Wien.

1.2. Diese AGB gelten ausschließlich im B2B-Bereich (Unternehmer iSd § 1 KSchG). Der KUNDE garantiert, Unternehmer zu sein.

1.3. Abweichende Bedingungen des KUNDEN werden nicht anerkannt, es sei denn, BitXFox stimmt diesen ausdrücklich schriftlich zu.

1.4. Diese AGB gelten auch für alle künftigen Geschäfte und Mehrleistungen, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.

2. Vertragsabschluss und Projektphasen

2.1. Sämtliche Angebote von BitXFox sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung durch BitXFox zustande.

2.2. KI-Projektstruktur: Bei KI-Diensten unterteilt sich die Zusammenarbeit in zwei Phasen:

  • Phase 1 (Projekt-Phase): Bestimmung der Zielmetrik und Training des Modells mit Testdaten.
  • Phase 2 (Betriebs-Phase): Anwendung des Modells auf Produktionsdaten nach Abnahme der Zielmetrik.

2.3. Kommt nach Phase 1 kein Vertrag für Phase 2 zustande, bestehen keine gegenseitigen Schadenersatzansprüche. Bereits gezahltes Entgelt wird nicht rückerstattet.

3. Preise und Wertsicherung

3.1. Alle Preise sind Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer (zzt. 20%).

3.2. Wertsicherung: Es wird ausdrücklich Wertbeständigkeit vereinbart. Als Maßstab dient der VPI 2020 (oder ein Folgeindex). Die Anpassung erfolgt jährlich.

3.3. BitXFox behält sich Entgeltanpassungen bei Laufzeitverträgen vor, sofern diese drei Monate im Voraus angekündigt werden. Dem KUNDEN steht bei wesentlichen Erhöhungen ein außerordentliches Kündigungsrecht zu.

4. Softwareentwicklung und KI-Spezifika

4.1. Der Leistungsumfang wird abschließend in Leistungsscheinen oder dem Angebot definiert. Nicht aufgeführte Leistungen (z.B. Dokumentation, Wartung) werden gesondert nach Aufwand verrechnet.

4.2. Pflichtenheft: Der KUNDE ist allein für die Erstellung eines klaren Pflichtenhefts verantwortlich. BitXFox trifft hierbei keine Aufklärungs- oder Warnpflicht.

4.3. KI-Infrastruktur: BitXFox schuldet die Bereitstellung der Infrastruktur und das Bemühen, die Zielmetrik zu erreichen. Eine Garantie für eine bestimmte Erkennungsgenauigkeit wird nicht übernommen.

4.4. Open Source: BitXFox ist berechtigt, Open-Source-Produkte zu nutzen. Hierfür gelten die jeweiligen Lizenzbedingungen; eine Haftung durch BitXFox für diese Komponenten ist ausgeschlossen.

5. Mitwirkungspflichten des KUNDEN

5.1. Der KUNDE hat BitXFox alle erforderlichen Daten, Informationen und Zugänge (z.B. Datenquellen, API-Umgebungen) fristgerecht und in korrekter Form zur Verfügung zu stellen.

5.2. Erfüllt der KUNDE seine Mitwirkungspflichten nicht, gelten die Leistungen von BitXFox dennoch als vertragsgemäß erbracht. Mehraufwände durch fehlende Mitwirkung trägt der KUNDE.

6. Urheberrecht, Datenhoheit und Nutzungsrechte

6.1. IP-Rechte: Sämtliche Rechte an den KI-Diensten, Algorithmen, neuronalen Netzen, Modellen und dem Source Code verbleiben ausschließlich bei BitXFox.

6.2. Nutzungsrecht: Der KUNDE erhält ein nicht-ausschließliches, nicht übertragbares Recht zur Nutzung des KI-Outputs für die Vertragslaufzeit. Eine Unterlizenzierung ist im Zweifel untersagt.

6.3. Datenhoheit: BitXFox ist Inhaber des neuronalen Netzes (Gewichte, Trainingsanweisungen). Der KUNDE hat keinen Anspruch auf Herausgabe von Trainingsdaten oder dem Modell selbst.

6.4. KI-Output: Der reine Output (Ergebnis) steht dem KUNDEN zu, BitXFox erhält jedoch ein unentgeltliches, zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht daran zur Weiterentwicklung der Dienste.

7. Abnahme und Gewährleistung

7.1. BitXFox meldet die Abnahmebereitschaft schriftlich. Erfolgt binnen 14 Tagen keine Abnahme oder wird die Software produktiv gesetzt, gilt sie als abgenommen.

7.2. Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate ab Abnahme. Die Beweislast für Mängel liegt beim KUNDEN (§ 377 UGB).

7.3. Für Beratungsleistungen und rein indikativen KI-Output ist jegliche Gewährleistung ausgeschlossen.

8. Haftung (B2B-Standard)

8.1. BitXFox haftet nur bei Vorsatz oder krass grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen (ausgenommen Personenschäden).

8.2. Die Haftung für entgangenen Gewinn, Folgeschäden, reine Vermögensschäden und Schäden aus Ansprüchen Dritter ist ausdrücklich ausgeschlossen.

8.3. Die Haftungshöchstsumme ist – außer bei Vorsatz – auf die Nettosumme der jeweiligen Einzelleistung begrenzt.

9. Zahlungsbedingungen und Verzug

9.1. Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne Abzug fällig.

9.2. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen B2B-Verzugszinsen sowie eine Pauschale von EUR 40,- für Betreibungskosten (§ 458 UGB).

9.3. Ein Zurückbehaltungsrecht oder eine Aufrechnung durch den KUNDEN ist nur mit rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

10. Geheimhaltung

10.1. Beide Parteien verpflichten sich zur strengen Geheimhaltung aller Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse.

10.2. Verstößt der KUNDE gegen die Geheimhaltung, ist eine verschuldensunabhängige Vertragsstrafe von EUR 50.000,- pro Verstoß fällig.

11. Schlussbestimmungen

11.1. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und von Verweisungsnormen.

11.2. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist das sachlich zuständige Gericht für Wien, Innere Stadt.

11.3. Sollten Bestimmungen unwirksam sein, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt (Salvatorische Klausel).